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Anerkennung von Qualifikationen

KMK, Anabin and More - Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland

Anerkennung von Abschlüssen zum Zweck des Studiums

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nur dann erforderlich, wenn eine Promotion oder der Erwerb eines anderen Universitätsgrades in Deutschland beabsichtigt ist. Die Immatrikulation setzt voraus, dass das Originalzeugnis eines dem deutschen Abitur entsprechenden Schulabschlussexamens vorgelegt wird.

Zuständig für die Anerkennung bzw. Anrechnung von Hochschulabschlüssen sind im Allgemeinen die Hochschulen und deren zuständige Dienststellen, Prüfungsämter usw. Bitte erkundigen Sie sich dort auch, ob zwischen Ihrer Heimat- und Ihrer Gastuniversität ein Abkommen besteht, das die Anerkennung von Abschlüssen regelt. Die bestehenden Abkommen können in der Datenbank anabin unter "Akademische Anerkennung" abgerufen werden. In Studiengängen, für welche die Zulassung staatlich geregelt ist, liegt die Zuständigkeit zur Anerkennung von Abschlüssen bei den entsprechenden staatlichen Prüfungsämtern. Nähere Informationen bietet die Internetseite Anerkennung im Hochschulbereich der Kultusministerkonferenz.


Anerkennung von Abschlüssen zum Zweck der Beschäftigung

Forschungstätigkeiten gehören natürlich auch zur Ausübung einer Beschäftigung. Besonders wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten werden oder ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel beantragen müssen, kann es sein, dass Sie Ihre akademischen Abschlüsse anerkennen lassen müssen. Reden Sie am besten im Vorfeld mit Ihrem künftigen Arbeitgeber und, falls zutreffend, schauen Sie rechtzeitig nach den Erteilungsvoraussetzungen für ein Visum bei ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Für nicht-reglementierte Berufe ist in der Regel die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zuständig.

Einige Berufe benötigen eine bestimmte Anerkennung, damit Sie Ihren gelernten Beruf in Deutschland ausüben können. In diesen Berufen müssen besondere gesetzliche Vorschriften  erfüllt werden, wenn man den Beruf in Deutschland ausüben will. Eine Übersicht der Kontaktstellen für die Anerkennung von reglementierten Berufen in Deutschland finden Sie in der Datenbank anabin unter "Informationen über Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland".

Die Anträge zur Anerkennung bzw. zur Erteilung der Erlaubnis sind so frühzeitig wie möglich und noch vor der Einreise nach Deutschland zu stellen. Nähere Informationen bietet die Internetseite Anerkennung im beruflichen Bereich der Kultusministerkonferenz. Oft ist die korrekte Anerkennung ausländischer Abschlüsse eine Voraussetzung für die Erteilung von einem Visum.

Weiterführende Informationen

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen.

Anerkennung in Deutschland

Das Portal bietet Informationen über die rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung und über die zuständigen Stellen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.

Anabin

Die Datenbank "Anabin" der Kultusministerkonferenz stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Durch den Einsatz moderner Suchfilter werden Informationen aus über 180 Ländern und deren Bildungsinstitutionen und Abschlüsse leicht zugänglich gemacht.

NARIC

Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung in den EU-Mitgliedstaaten, den EWR-Staaten und in den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zypern und Malta.