Spanien ist ebenso wie Deutschland Mitglied des Schengener Abkommens. Für eine Einreise nach Deutschland und Spanien reicht deshalb die Beantragung eines Schengen-Visums aus.
Die Frage, welcher von mehreren Wohnsitzen Hauptwohnung und Nebenwohnung ist, stellt sich nach deutschem Melderecht immer nur dann, wenn eine Einwohnerin bzw. ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland hat. Wohnungen im Ausland bleiben unberücksichtigt. Hat eine auch im Ausland wohnende Person nur eine deutsche Wohnung, ist diese der einzige Wohnsitz im Inland, also quasi die Hauptwohnung.
Im vorliegenden Fall der Beibehaltung eines deutschen Wohnsitzes während des Auslandsaufenthalts findet deshalb keine Abmeldung, Ummeldung oder Umschreibung des Personalausweises statt. Anders wäre dies, wenn der inländische Wohnsitz für die Dauer des Forschungsaufenthalts im Ausland aufgegeben wird. Dann müsste man sich abmelden und im Personalausweis würde vermerkt: "Kein Wohnsitz im Inland".
Das J-1 Visum ist ein Nicht-Einwanderungs-Visum für die USA. Ein Nicht-Einwanderungs-Visum wird von den Staatsangehörigen anderer Länder benötigt, die die USA zeitlich begrenzt besuchen. Dieses Visum richtet sich in erster Linie an Austauschstudierende, aber auch an Promovierende sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Neben dem J-1 Visum gibt es noch das H-1B-Visum, ebenfalls ein Nicht-Einwanderungsvisum. Das H-1B Visum ist ein temporäres Arbeitsvisum, mit dessen Hilfe viele ausländische Berufsgruppen wie Ingenieurinnen und Ingenieure, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Informatikerinnen und Informatiker etc. in den Vereinigten Staaten arbeiten dürfen. Prinzipiell ist diese Kategorie für alle Personen mit einer akademischen Ausbildung (oder einem entsprechenden Äquivalent) geeignet. Für die Beantragung wird ein konkretes Arbeitsplatzangebot benötigt. Zu berücksichtigen ist, dass das H-1B Visum zahlenmäßig limitiert ist.
Für die Beantragung des J-1 Visums benötigen Sie zunächst das Berechtigungszertifikat DS-2019. Die Ausstellung dieses Zertifikats erfolgt durch eine durch das US Department of State (DOS) autorisierte Einrichtung. Die Bearbeitungszeit kann bis zu acht Wochen dauern. Erst nach Erhalt des Formulars DS-2019 können Sie bei einer US-amerikanischen Vertretung Ihr Visum und auch den Interviewtermin beantragen.
Nicht-Einwanderungsvisa, wie das J-1 Visum, können in den Vertretungen in Berlin, Frankfurt und München beantragt werden. Die Beantragung besteht aus verschiedenen Formularen (u. a. Formular DS-2019, SEVIS I-901 Zahlungsbeleg), die zunächst online eingereicht bzw. zu Hause ausgefüllt werden, und einem persönlichen Visa-Interview im jeweiligen Konsulat, zu dem die Formulare mitgebracht werden müssen.
Die Wartezeit für einen Interviewtermin variiert von Konsulat zu Konsulat und dauert ca. zwischen 15 und 20 Arbeitstagen.
Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt normalerweise fünf bis sieben Werktage vom Tag des Interviews an. Während der Weihnachts- und Sommerzeit kann sie aufgrund eines erhöhten Arbeitsvolumens die Bearbeitungszeit bis zu 14 Tagen betragen. Längere Bearbeitungszeiten können erforderlich sein, wenn z. B. nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Ich bin bereits in Amerika, aber mein J-1 Visum läuft aus. Wie und wo beantrage ich eine Verlängerung?
Wenn Ihr J-1 Visum abgelaufen ist und Sie bis zum Ende Ihrer Stipendienzeit in den USA bleiben ohne auszureisen, brauchen Sie nur ein gültiges (evtl. verlängertes) DS-2019 für den Rest Ihrer Aufenthaltszeit.
Wenn Sie jedoch ausreisen müssen/möchten, müssen Sie Ihr Visum verlängern lassen, bevor dieses abgelaufen ist. Sie können die Visumsverlängerung nicht persönlich in den USA beantragen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, bei einem US-Konsulat in einem Nachbarstaat (Kanada, Mexiko) nach Terminabsprache den Antrag persönlich einzureichen.
Eine andere Möglichkeit ist es, den Verlängerungsantrag (inklusive aller Unterlagen) direkt an das zuständige US-Konsulat in Deutschland zu schicken.
Ehepartnerinnen und Ehepartner von Inhaberinnen und Inhabern eines J-1 Visums sowie unverheiratete, minderjährige Kinder können ein J-2 Visum beantragen. Familienmitglieder müssen alle Kriterien für die Ausstellung eines Visums erfüllen, einschließlich der Nachweise, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, und dass sie die USA nach Ende des Programms verlassen werden. Unverheiratete Partnerinnen und Partner können kein J-2 Visum bekommen.
Mit einem J-2 Visum können Sie beim USCIS (United States Citizenship and Immigration Service) eine Arbeitserlaubnis (form I-765) beantragen. Der Antrag auf Arbeitserlaubnis kann erst nach Einreise gestellt werden, die Bearbeitungszeit liegt bei zwei bis drei Monaten.
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Zuletzt aktualisiert: 4. April 2023