Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen für Forschende, die nach einem längeren Forschungsaufenthalt in einem anderen Land nach Deutschland zurückkehren:
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Im Abschnitt Informationen und Beratung finden Sie Informationen zu den folgenden Themen, die auch für zurückkehrende Forschende relevant sind:
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Krankenversicherung
Ich gehe für ein Forschungsprojekt nach Lissabon. Hierfür erhalte ich ein Stipendium und bin deshalb von Steuern und Sozialabgaben befreit. Welche Möglichkeiten der Krankenversicherung gibt es? Nimmt mich meine deutsche Krankenkasse nach Rückkehr wieder auf?
Neben einer lokalen portugiesischen Krankenversicherung kommt eine deutsche Auslandskrankenversicherung in Betracht. Die deutsche Krankenkasse ist nach Rückkehr zur Wiederaufnahme verpflichtet bei Beschäftigungsaufnahme im Inland innerhalb von zwei Monaten, und außerdem, wenn bestimmte Pflichtversicherungszeiten vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bestanden.
Ich gehe für ein Jahr als Gastwissenschaftler nach Frankreich. Ich bin seit Jahren bei einer deutschen Betriebskrankenkasse gesetzlich versichert. Während des Frankreichaufenthalts werde ich über die private DAAD-Gruppenversicherung versichert sein. Muss mich die Betriebskrankenkasse nach Rückkehr wieder aufnehmen? Ist sie auch dann zur Wiederaufnahme verpflichtet, wenn mein Gehalt nach Rückkehr über der Versicherungspflichtgrenze liegt?
Die Betriebskrankenkasse ist nach Rückkehr auch bei einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze zur Wiederaufnahme verpflichtet, wenn innerhalb von zwei Monaten eine Beschäftigung im Inland aufgenommen wird oder wenn man in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert war.
Rentenversicherung
Ich habe zunächst an einer deutschen Universität gearbeitet. Zurzeit bin ich bei einer amerikanischen Universität beschäftigt. Dieses Jahr werde ich eine Tätigkeit in Großbritannien aufnehmen. Für alle Tätigkeiten zahle ich Rentenversicherungsbeiträge im jeweiligen Land. Wie werden die im Ausland gezahlten Beiträge im deutschen Rentenversicherungssystem berücksichtigt, wenn ich nach einigen Jahren nach Deutschland zurückkehre?
Im Ausland gezahlte Rentenbeiträge führen grundsätzlich zu einer Rentenanwartschaft in dem Staat, in dessen Rentenkasse eingezahlt wurde. Nur wenn die Wartezeit für eine ausländische Rente nicht erfüllt ist und ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, werden ausländische Beitragszeiten auf die deutsche Wartezeit angerechnet. Mit den USA und Großbritannien bestehen solche Abkommen.
Weiterführende Informationen
Die GSO Leadership Academy
Die GSO Leadership Academy fördert exzellente deutschsprachige Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen im Ausland, die vor dem nächsten Karriereschritt stehen und eine Rückkehr nach Deutschland anstreben.
Zurück nach Deutschland
Eine Publikation von Research in Germany, die sich an deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland richtet, die über eine Rückkehr nach Deutschland nachdenken. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den vergangenen Jahren und die damit verbundenen neuen Karriereperspektiven.
Your Europe - Beratung
Beratungsdienst der Europäischen Kommission zu EU-rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Leben, Arbeiten und Reisen in der EU