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Optionale Versicherungen

Bei den Versicherungen unterscheidet man in Deutschland grundsätzlich zwischen den Sozialversicherungen und optionale Versicherungen und den privaten Versicherungen

Sozialversicherungen sind in der Regel gesetzlich vorgeschrieben und umfassen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Insbesondere Kranken-, Renten- und Unfall- und Pflegeversicherungen, werden aber auch als optionale private Versicherungen angeboten. Eine private Versicherung kommt in diesen Bereichen alternativ oder ergänzend zur Sozialversicherung in Betracht, soweit

  • im konkreten Fall keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht oder
  • man sich über die Leistungen der Sozialversicherung hinaus zusätzlich absichern möchte.

Private Unternehmen bieten weitere Versicherungen an, deren Erforderlichkeit und Abschluss man im Einzelfall sorgfältig erwägen sollte.

Insbesondere zum Thema Haftpflicht wird auf Folgendes hingewiesen:

  • In Deutschland wird jeder für Schäden haftbar gemacht wird, die er Dritten schuldhaft, das heißt vorwerfbar, zufügt. Eltern haften für ihre Kinder, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und die Kinder deliktsfähig sind, sie die Folgen ihres eigenen Tuns abschätzen können. Es ist daher üblich, eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen.
  • Für alle Kraftfahrzeughalter ist in Deutschland eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (Gefährdungshaftung, § 7 StVG). Wer ein Kraftfahrzeug ohne ausreichende Haftpflichtversicherung fährt, macht sich strafbar.
  • In Deutschland haftet auch jede/r Tierhalter/in für Schäden, die das von ihm/ihr gehaltene Tier verursacht (Gefährdungshaftung, § 833 BGB). Das gilt vor allem für Hunde und Pferde. Es ist daher üblich, dass Personen, die Hunde- und Pferde besitzen, eine private Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.

Bereits bestehende Versicherungen

Soweit schon Versicherungen bestehen, die man im Heimatstaat abgeschlossen hat, sollte man für jede Versicherung getrennt folgende Fragen prüfen:

  • Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den Aufenthalt in Deutschland?
  • Besteht Bedarf für eine alternative oder zusätzliche Versicherung für die Dauer des Deutschlandaufenthalts?
  • Ist es sinnvoll, die im Heimatstaat bestehende Versicherung für die Dauer des Deutschlandaufenthalts zu kündigen, ruhen zu lassen oder auf Anwartschaftstarif umzustellen?

Weiterführende Informationen zu optionalen Versicherungen

Haftpflichtversicherung, Unfall und Rechtschutz

Hausrat, Wohngebäude und Bau

Hinterbliebenenabsicherung

Kraftfahrzeugversicherung