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Optionale Versicherungen

Bei den Versicherungen unterscheidet man grundsätzlich zwischen den Sozialversicherungen und den privaten Versicherungen.

Sozialversicherungen sind in der Regel gesetzlich vorgeschrieben und umfassen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Insbesondere Kranken-, Renten- und Unfall- und Pflegeversicherungen, werden aber auch als private Versicherungen angeboten. Eine private Versicherung kommt in diesen Bereichen alternativ oder ergänzend zur Sozialversicherung in Betracht, soweit

  • im konkreten Fall keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht oder
  • man sich über die Leistungen der Sozialversicherung hinaus zusätzlich absichern möchte.

Ob eine Sozialversicherungspflicht besteht, ist im Einzelfall konkret zu prüfen: Wer seinen Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verbringt, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Bei einem reinen Stipendium ist man dagegen in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Private Unternehmen bieten weitere Versicherungen an, deren Erforderlichkeit und Abschluss man im Einzelfall sorgfältig erwägen sollte.


Bereits bestehende Versicherungen

Soweit schon Versicherungen bestehen, die man in Deutschland abgeschlossen hat, sollte man für jede Versicherung getrennt folgende Fragen prüfen:

  • Erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat?
  • Besteht Bedarf für eine alternative oder zusätzliche Versicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts?
  • Ist es sinnvoll, die in Deutschland bestehende Versicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts zu kündigen, ruhen zu lassen oder auf Anwartschaftstarif umzustellen?