Wenn Sie Deutschland verlassen, denken Sie auch an die Altersversorgung, die Sie hier erworben haben und welche Bedingungen Sie vorfinden, wenn Sie in ein anderes Land wechseln. Dabei sollten Sie daran denken, dass die Ansprüche aus den verschiedenen Säulen der Altersversorgung eventuell auch unterschiedlich behandelt werden.
Falls Sie im Laufe Ihres Berufslebens in mehreren Staaten arbeiten, gilt dass Ihre Zahlungen in die jeweilige Rentenversicherungskasse grundsätzlich bei der Rente in jedem EU/EWR Staat, der Schweiz sowie in den Ländern mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen anerkannt werden. Ihre Ansprüche aus der Versicherung bleiben erhalten. Das heißt, wenn Sie im Rentenalter sind, können Sie aus jedem dieser Länder Rentenzahlungen bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen nach dem jeweiligen nationalen Recht erfüllen.
Man kann nur Ansprüche in einem Altersversorgungssystem erwerben, wenn man versichert war. Die Voraussetzungen und Bedingungen einer Versicherung in einer staatlichen oder betrieblichen Altersversorgungssystem finden Sie auf dieser Webseite unter dem Reiter „Leben in Deutschland – Sozialversicherung- Rentenversicherung“ oder im Pension ABC auf der Find your Pension-Webseite.
Die staatliche Altersvorsorge (gesetzliche Rentenversicherung)
Qualifizierungszeiten und Zusammenrechnung von Versicherungszeiten in unterschiedlichen Staaten
Wie viele andere Rentensysteme in Europa setzt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eine bestimmte Qualifizierungszeit voraus, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Diese „Wartezeit“ beträgt fünf Jahre.
Forschende, die ihren Arbeitgeber häufig wechseln, sollten wissen, dass Sozialversicherungszeiten, die in der EU und EWR-Staaten verbracht wurden, nach den Regeln der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit behandelt werden. Danach müssen Mitgliedsstaaten der EU und EWR-Staaten, die Schweiz sowie die Partners von einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen bei der Prüfung, ob eine bestimmte Wartezeit/Rentenqualifizierungszeit erfüllt ist, Zeiten, in denen Rentenansprüche in anderen Ländern gesammelt wurden, berücksichtigen und zusammenrechnen. Das gleiche Prinzip kann aufgrund von bilateralen Sozialversicherungsabkommen gelten, die zwischen einzelnen Staaten geschlossen wurden.
Zeiten, in denen Rentenansprüche in nicht EU/EEA Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gesammelt wurden, werden eventuell nicht zu den deutschen Beitragszeiten hinzugerechnet. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich im Voraus zu informieren, wie die Regelungen im jeweiligen Land aussehen.
Sobald Sie Ihre Rentenphase erreichen, berechnen die Länder jeweils getrennt ihre Rente und überweisen nur den Teil, den Sie dort aufgebaut haben – jedes Land einzeln. Es gibt nur wenige Ausnahmen, um Minirenten zu vermeiden. Alle Sozialversicherungsträger führen dies nach den jeweiligen nationalen Gesetzen durch. Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich non mehreren Ländern Rente erhalten werden.
Betriebliche Altersversorgung
Wenn die Beitragsleistungen in Ihr Betriebsrentensystem (im öffentlichen Dienst= Zusatzversorgungseinrichtung) eingestellt werden, endet die aktive Versicherung/Mitgliedschaft so wie auch ihr Arbeitsvertrag endet. Ob Sie später Rentenleistungen beanspruchen können, hängt vom jeweiligen System ab. Setzt das System eine Qualifizierungszeit voraus und ist diese (noch) nicht erfüllt, gibt es bei der Betriebsrente keine vergleichbare Regelung wie in der staatlichen/gesetzlichen Rente.
Die Betriebsrenten im öffentlichen Dienst erfordern grundsätzlich eine Qualifizierungszeit (zum Beispiel VBLklassik). Es gibt aber für Wissenschaflterinnen und Wissenschaftler in der VBL und in der RZVK Saarland auch alternative Lösungen. Um herauszufinden, welche Qualifizierungsbedingungen Ihre betriebliche Altersversorgung voraussetzt, schauen Sie bei der jeweiligen Einrichtung nach.
In der Regel kann man sich die eigenen Rentenbeiträge nur erstatten lassen, wenn kein Rentenanspruch besteht. Die Erstattungsvoraussetzungen sind jedoch in der staatlichen und betrieblichen Altersversorgung unterschiedlich. Ob Sie für eine Beitragserstattung berechtigt sind oder nicht, kann unter anderem von diesen Faktoren abhängen:
- Staatsangehörigkeit (EU, EEA, andere Nationalität)
- Wohnsitz und
- die Bestimmungen des Systems.
Detailliertere Informationen über die Beitragserstattung finden Sie auch auf der Find your Pension-Webseite.
Eine Mitnahme oder Übertragung von Rentenansprüchen ist nicht möglich im Bereich der staatlichen/gesetzlichen Altersversorgung. Mit der gegenseitigen Anerkennung von Zeiten innerhalb Europas (Koordinierung) und im Rahmen der bilateralen Sozialversicherungsabkommen werden Nachteile durch Auslandsaufenthalte weitgehend vermieden.
Eine Wertübertragung von Altersvorsorgekapital kann unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung – in Abhängigkeit zum Versorgungssystem - möglich sein. Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werden auch Auslandsübertragungen durchgeführt. Es hängt jedoch davon ab, ob eine Versicherung in der VBKklassik oder der kapitalgedeckten VBLextra gegeben ist.
In der VBLklassik ist eine Wertübertragung grundsätzlich nicht möglich, da es sich nicht um ein vollständig kapitalgedecktes Rentensystem handelt. Ausnahmen gelten nur für Personal der Einrichtungen der Europäischen Union (EU), der Europäischen Patentorganisation (EPO) und dem Europäischen Hochschulinstitut EHI). In der VBextra Versicherung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist eine Wertübertragung im Grundsatz möglich. Es handelt sich jedoch um eine Einzelfallprüfung, da eine Übertragung nicht in jedem Fall sinnvoll ist und es keine detaillierte gesetzliche Regelung für grenzüberschreitende Fälle gibt.
In Bezug auf die staatliche/gesetzliche Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, um eine Kontenklärung durchführen zu lassen. Hierdurch erfahren Sie, wie der aktuelle Stand ihrer gesetzlichen Rente ist.
Weiterführende Informationen
Pensions for Researchers
Auf diesem Portal können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im öffentlichen Sektor tätig sind, ihre Rentenansprüche in verschiedenen EU-Ländern nachverfolgen.
Ausland und Rente
Informationen zum Thema Ausland und Rente der Deutschen Rentenversicherung
Rentenversicherungsträger in anderen Ländern
Linksammlung der Rentenversicherungsträger in anderen Mitglieds- und Abkommensstaaten
Find your Pension
Auf diesem Portal können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im öffentlichen Sektor tätig sind, ihre Rentenansprüche in verschiedenen EU-Ländern nachverfolgen.
RESAVER (Retirement Savings Vehicle for European Research Institutions)
RESAVER is a Pan-European Pension Plan that enables mobile employees to remain with the same pension arrangement when moving between countries and when changing jobs.