Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf einen anderen EU-Mitgliedstaat , EWR-Staat oder die Schweiz sowie die Länder mit Sozialversicherungsabkommen übertragen lassen.
Kraft Gesetzes sind bestimmte im Ausland tätige Personen nach der abschließenden Regelung in § 2 Abs. 3 SGB VII in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im Übrigen strahlt der inländische Versicherungsschutz in den Fällen der Entsendung in das Ausland aus (§ 4 SGB IV), also dann, wenn Personen im Rahmen eines im Inland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber in das Ausland entsandt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nicht für private Unfälle. Je nach Land und Art der Forschungstätigkeit kann es auch sein, dass die deutsche gesetzliche Unfallversicherung während des Auslandsaufenthalts nicht weiter gilt. Zur gesetzlichen Unfallversicherung des Tätigkeitstaats hat man unter Umständen keinen Zugang oder sie ist unzureichend.
Zur Schließung dieser Lücken des privaten und beruflichen Unfallversicherungsschutzes empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung im Tätigkeitsstaat oder in Deutschland. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist grundsätzlich Sache des Forschenden selbst. Er kann aber auch freiwillig von einer Forschungseinrichtung oder einem Stipendiengeber unfallversichert werden.
Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollte insbesondere auf folgende Gesichtspunkte geachtet werden:
- Deckung für Unfälle im Tätigkeitsstaat,
- Deckung für Unfälle bei Reisen nach Deutschland oder in Drittländer,
- Deckung für Art und Dauer des Forschungsaufenthalts (Vorsicht bei reinen Reiseunfallversicherungen!),
- Deckung für Arbeitsunfälle, soweit nicht durch eine gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt,
- Deckung für Unfälle im Rahmen der spezifischen Forschungstätigkeit (zum Beispiel Laborunfälle),
- Haftungsausschlüsse, zum Beispiel für gefährliche Tätigkeiten oder Sportarten.
Weiterführende Informationen
EURAXESS - The European Services Network
EURAXESS Services ist ein Netzwerk von über 650 Zentren in 40 europäischen Ländern. Die Zentren helfen Forschenden und ihren Familien bei der Planung und Organisation des Auslandaufenthaltes.