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Living in Europe, Leaving EuropeDeparture conditions/formalities, Health insurance, Medical careGermany

Unfallversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf einen anderen EU-Mitgliedstaat , EWR-Staat oder die Schweiz sowie die Länder mit Sozialversicherungsabkommen übertragen lassen.

Kraft Gesetzes sind bestimmte im Ausland tätige Personen nach der abschließenden Regelung in § 2 Abs. 3 SGB VII in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Im Übrigen strahlt der inländische Versicherungsschutz in den Fällen der Entsendung in das Ausland aus (§ 4 SGB IV), also dann, wenn Personen im Rahmen eines im Inland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber in das Ausland entsandt werden.

Weiterführende Informationen

EURAXESS - The European Services Network

EURAXESS Services ist ein Netzwerk von über 650 Zentren in 40 europäischen Ländern. Die Zentren helfen Forschenden und ihren Familien bei der Planung und Organisation des Auslandaufenthaltes.