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Steuerfreiheit von Stipendien

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien in Deutschland (§ 3 Nr. 44 EStG) sind:

  • Vergabe aus öffentlichen Mitteln oder durch einen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger (soweit nach deutschem Recht anerkannt) oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört;
  • zur Förderung der Forschung bzw. der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung;
  • nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich;
  • Gewährung nach den Richtlinien des Gebers;
  • keine Gegenleistungspflicht oder Arbeitnehmertätigkeit des Empfängers.