Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien in Deutschland (§ 3 Nr. 44 EStG) sind:
- Vergabe aus öffentlichen Mitteln oder durch einen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger (soweit nach deutschem Recht anerkannt) oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört;
- zur Förderung der Forschung bzw. der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung;
- nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich;
- Gewährung nach den Richtlinien des Gebers;
- keine Gegenleistungspflicht oder Arbeitnehmertätigkeit des Empfängers.