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Wohnen

Wohnen in Deutschland

Wohnraum ist in Deutschland knapp und zumindest in den großen Städten recht teuer. Oft muss bis zu 40 % des monatlichen Gehaltes / der Stipendienzahlung für die Wohnungsmiete aufgewendet werden. Insbesondere gilt dies für die Art von Wohnungen, die gerade Gastwissenschaftlerinnen und Gastwisseschaftler benötigen: die möbliert oder zumindest teilmöbliert sind und die kurzfristig und für einen kürzeren Zeitraum vermietet werden. Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage, insbesondere in Städten mit einem hohen Anteil an Studierenden, schwankt im Laufe des Jahres stark. Insbesondere zu Beginn der Semester ist die Nachfrage nach Wohnungen besonders groß.

Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich frühzeitig und bereits mehrere Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland um die Unterkunft für sich und Ihre Familie zu kümmern.


 

Unabhängig davon, für welche Art von Unterkunft Sie sich entscheiden, ist es wichtig, dass Sie den Mietvertrag, den Sie unterschreiben, verstehen und wissen, was darin enthalten ist. Ein wichtiger Aspekt bei der Wohnungssuche ist der Unterschied zwischen "Kalt- und Warmmiete". Die "Kaltmiete", also die Mietkosten ohne Nebenkosten, Dienstleistungen und Extras, umfasst nur die Miete für die Wohnung. Die Warmmiete hingegen umfasst die Nebenkosten, Dienstleistungen und Extras, die von Ihrem Vermieter verlangt werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie wissen, was in Ihrer Warmmiete enthalten ist und was nicht, damit Sie bei den Dienstleistern eine Abrechnung für die nicht in der Miete enthaltenen Nebenkosten erstellen können.


Es empfiehlt sich, die Annoncen in den lokalen Zeitungen zu lesen und auf den 'Schwarzen Brettern' an der Universität nach Wohnungsangeboten zu schauen. Sie können auch selbst mit einer eigenen Annonce nach einer Wohnung suchen, zum Beispiel auf Internetseiten, in den lokalen Zeitungen und auf einem Schwarzen Brett. Es ist ebenfalls möglich, mit Hilfe einer Maklerin bzw. eines Maklers nach einer Wohnung zu schauen. Beachten Sie hierbei, dass in Deutschland seit 01. Juni 2015 bei Maklergebühren das sogenannte Bestellerprinzip gilt: Wohnungssuchende müssen nur noch Maklergebühren zahlen, wenn sie die Vermittlerinnen und Vermittler selbst eingeschaltet haben. Ist die Maklerin bzw. der Makler dagegen von der Vermieterin bzw. vom Vermieter beauftragt, muss die Vermieterin bzw. der Vermieter die Leistungen selbst bezahlen. Eine Liste von Immobilienmaklerinnen und -maklern in Ihrer Stadt finden Sie unter www.gelbeseiten.de (mit den Eingaben 'Immobilienmakler' und dem Namen Ihrer Stadt).


Denken Sie bei der Wohnungssuche auch daran, dass manchmal leider auch Unterkunftsplattformen genutzt werden, um Menschen um ihr Geld zu bringen. Lesen Sie daher die Anzeigen sorgfältig durch und seien Sie vorsichtig, vor allem, wenn Zahlungen oder persönliche Dokumente im Voraus verlangt werden. Ausländerinnen und Ausländer, die dringend eine Unterkunft suchen, sind häufig Ziel solcher Betrügereien. Wir raten Ihnen daher, frühzeitig mit der Suche zu beginnen und sich bei Ihrer künftigen Universität oder Ihrem Forschungszentrum zu erkundigen, ob es dort interne Ressourcen gibt, die Ihnen helfen können, oder ob sie Tipps haben, wie Sie sich bei der Suche nach Ihrem neuen Zuhause schützen können.

Abkürzungsverzeichnis Wohnungssuche

Wenn Sie eigenständig in Deutschland nach einer Wohnung suchen, finden Sie in den Annoncen sehr viele Abkürzungen. Zu Ihrer Erleichterung bei der Suche nach passenden Angeboten finden Sie hier eine Liste der Abkürzungen in Wohnungsanzeigen.

Meldepflicht

In Deutschland herrscht Meldepflicht. Daher muss jeder, der nach Deutschland umzieht, seinen Wohnsitz nach Einzug anmelden. Auch bei Umzügen innerhalb Deutschlands und beim Wegzug aus Deutschland muss man sich erneut beim zuständigen Meldeamt melden.