Deutsche Staatsangehörige sind von der Arbeitsgenehmigungspflicht entbunden, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat/ EWR-Staat oder der Schweiz arbeiten möchten. Hier gilt der Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Rechtsgrundlage des Europarechts ist Art. 45 des Vertrages über die Arbeitsweisen der europäischen Union (AEUV) bzw. ein völkerrechtliches Abkommen mit der Schweiz vom 12. Juni 1999.
Deutsche, die einen Forschungsaufenthalt in einem Staat außerhalb dieses Raumes planen, also weder in der EU noch im EWR noch in der Schweiz, müssen sich über die für sie geltenden Regelungen bei der Vertretung ihres Ziellandes in Deutschland erkundigen.
Gleiches gilt für Personen mit anderen Staatsangehörigkeiten, die sich in Deutschland aufhalten, für Forschungsaufenthalte innerhalb und außerhalb Europas.
Für die Rückkehr nach Deutschland
Falls Sie sich in einem Angestelltenverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland befinden und eine Forschungstätigkeit im Ausland durchführen wollen, müssen Sie berücksichtigen, dass bei Ihrer Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland eine Berücksichtigung Ihrer Forschungstätigkeit im Ausland bei tariflichen Ansprüchen (z. B. Lebensaltersstufe, Beschäftigungs- und Dienstzeiten, Bewährungszeiten) in der Regel nicht erfolgt.
Falls Sie sich in einem Beamtenverhältnis befinden und nach Ihrer Forschungstätigkeit im Ausland nach Deutschland zurückkehren, können entsprechende Auslandszeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Einzelheiten sollten vorab mit dem Dienstherrn geklärt werden. Besondere Regelungen (siehe Entsendungsrichtlinien - GMBl. 2005, S. 1073) gelten für Tätigkeiten bei europäischen Einrichtungen (z. B. EMBL).
Juristische Beratung in hochschul- und dienstrechtlichen Angelegenheiten (Fragen bei der Vertretung von Professoren, dienstrechtliche Fragen, die Beratung bei der erstmaligen Berufung auf eine Professur und steuer-, versicherungs- sowie beamtenversorgungsrechtliche Fragen) bietet der Deutsche Hochschulverband kostenpflichtig an.
Further information
Akademische und berufliche Abschlüsse
Grundsätze und Verfahren hinsichtlich der Anerkennung von Abschlüssen.
EURAXESS-The European Services Network
EURAXESS Services ist ein Netzwerk von über 600Zentren in 40 europäischen Ländern. Die Zentren helfen Forschenden und ihren Familien bei der Planung und Organisation des Auslandaufenthaltes.
Your Europe
Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten in der EU und dem Binnenmarkt sowie Ratschläge bezüglich der Ausübung dieser Rechte in der Praxis. Nützliches zu den Themen Wohnen, Arbeiten und Studieren in einem anderen Mitgliedstaat erfahren, inkl. Steuern.
Freizügigkeit
Information über die Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von, nach und zwischen den neuen Mitgliedstaaten
EURAXESS Worldwide
Interaktive Netzwerkdienste für europäische Forschende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende, die außerhalb Europas tätig sind. EURAXESS Links gibt es bislang in ASEAN (Fokus auf Singapur, Thailand, Malaysia, Indonesien und Vietnam), Latein Amerika und Karibik (Fokus auf Brasilien, Argentinien, Chile, Mexiko und Kolumbien), China, Indien, Japan, und Nordamerika (USA und Kanada).