Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU-Staaten), die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigten im Allgemeinen einen Aufenthaltstitel, der eine Erwerbstätigkeit gestattet. Dieser wird bei der Ausländerbehörde des Zielortes beantragt, ggf. in Zusammenhang mit einem Visumverfahren.
Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln, die eine Erwerbstätigkeit von Drittstaatangehörigen in Deutschland ermöglichen, finden Sie unter Visum und Einreise.
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums verbringen wollen, kommt für Sie, soweit Ihr Lebensunterhalt durch das Stipendium gesichert ist, je nach den Umständen eine Aufenthaltserlaubnis entweder zum Zweck der Forschung, zum Zweck der Beschäftigung oder zum Zweck der Ausbildung in Betracht.
Wenn Sie in Deutschland auf Basis eines Arbeitsvertrages tätig werden, gilt für Sie grundsätzlich allein deutsches Arbeitsrecht. Das deutsche Arbeitsrecht schützt mit zahlreichen Vorschriften den Bestand des Arbeitsverhältnisses (durch Kündigungsschutz, Befristungsschutz u.a.) sowie die Gesundheit der Arbeitnehmenden (Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung und viele andere Vorschriften) und deren materielle Bedürfnisse (Verbot sittenwidriger Löhne, teilweise staatliche Mindestlöhne oder allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge usw.).
Besonders schutzbedürftige Personengruppen werden durch besondere Gesetze geschützt:
- Werdende und stillende Mütter durch das Mutterschutzgesetz;
- Eltern durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz;
- Jugendliche durch das Jugendschutzgesetz;
- Auszubildende durch das Berufsbildungsgesetz;
- Behinderte Menschen durch das Sozialgesetzbuch IX;
- Generell gibt es einen Schutz vor Diskriminierung, unter anderem wegen der Herkunft und der Rasse, aber auch wegen des Alters, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Weiterführende Informationen
Arbeitsaufnahme in Deutschland
Informationen über die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt
Make it in Germany
Ein Portal mit umfassenden Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Über das Anerkennungsportal des BMBF finden Sie nähere Informationen dazu, wie Sie einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen können.