Wussten Sie, dass Altersversorgung – in den meisten Ländern Europas – nicht nur den Lebensstandard im Alter absichert, sondern auch Leistungen im Falle einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Zahlungen an Hinterbliebene beinhalten kann?
Die staatliche Altersvorsorge in Deutschland wie auch in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union und des EWR ist ein Bestandteil der sozialen Sicherung (Sozialversicherung). Weitere, zusätzliche Vorsorge kann durch andere Rentensysteme oder -Versicherungen aufgebaut werden, in die Sie bzw. Ihr Arbeitgeber während ihrer Erwerbstätigkeit einbezahlen. Um den Überblick darüber zu behalten, wer später Ihre Rente zahlt, ist es wichtig zwischen den verschiedenen Quellen/Säulen und den betreffenden Rentensystemen zu unterscheiden.
Die Deutsche Rentenlandschaft besteht aus drei verschiedenen Komponenten: Staatliche, betriebliche und private, zusätzliche Altersversorgung. Die erste Komponente, die Deutsche Rentenversicherung (DRV), ist Teil des Sozialversicherungssystems. Dieses System schützt Versicherte und deren Familie, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder vermindert ist und wenn sie aufgrund von Alter oder Tod endet. Es enthält auch medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, Rentenansprüche aufgrund voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit sowie Altersrente und Hinterbliebenenrente. Die Sozialversicherungen bezahlen nicht nur Renten für den Ruhestand. Ihr Ziel ist es auch die Arbeitskraft zu erhalten.
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind normalerweise von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich für die Dauer der Stipendienzeit freiwillig in der Rentenversicherung zu versichern (§ 7 SGB VI), um Lücken in der Rentenbiografie zu vermeiden.
Die zweite Komponente sind die Betriebsrentensysteme. Diese sind in Deutschland in großen Unternehmen und multinationalen Konzernen weit verbreitet. Auch wenn Sie im deutschen öffentlichen Dienst arbeiten, schreibt der Tarifvertrag vor, dass Sie in einer Betriebsrenteneinrichtung (Zusatzversorgungskasse) versichert sind. Grundsätzlich sollten Sie Betriebsrentenansprüche aufbauen, wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind; es gibt allerdings auch Ausnahmen. Allgemeine Informationen über die Rentenlandschaft in Deutschland finden Sie auf der Webseite des European Tracking Service (ETS) Project das von der Eurpäischen Kommission gefördert wird.
Beiträge zur staatlichen und betrieblichen Rentenversicherung werden direkt vom Bruttogehalt der Beschäftigten abgezogen. Die Beschäftigten müssen sich nicht darum kümmern.
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Viele europäische Rentensysteme setzen eine gewisse Versicherungs- oder Beitragsdauer voraus, um einen Anspruch auf eine spätere Rente zu erwerben. So muss man in Deutschland zum Beispiel fünf Jahre aktiv versichert sein, damit man sich für die Altersrente qualifiziert. Die fünf Jahre können Beitragszeiten und so genannte Kindererziehungszeiten beinhalten.
Berücksichtigung von Versicherungszeiten, die in anderen europäischen Ländern gesammelt wurden
Forschende, die ihren Arbeitgeber häufig wechseln, sollten wissen, dass Sozialversicherungszeiten, die in der EU/EEA verbracht wurden, nach den Regeln der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit behandelt werden. Danach müssen Mitgliedsstaaten der EU, EEA Staaten und die Schweiz bei der Prüfung, ob eine bestimmte Wartezeit/Rentenqualifizierungszeit erfüllt ist, Zeiten, in denen Rentenansprüche in anderen Ländern gesammelt wurden, berücksichtigen und zusammenrechnen. Das gleiche Prinzip kann aufgrund von bilateralen Sozialversicherungsabkommen gelten, die zwischen einzelnen Staaten geschlossen wurden.
Zeiten, in denen Rentenansprüche in nicht EU/EEA Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland gesammelt wurden, werden eventuell nicht zu den deutschen Beitragszeiten hinzugerechnet. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich im Voraus zu informieren, wie die Regelungen im jeweiligen Land aussehen.
Sobald Sie Ihre Rentenphase erreichen, berechnen die Länder jeweils getrennt ihre Rente und überweisen nur den Teil, den Sie dort aufgebaut haben – jedes Land einzeln. Es gibt nur wenige Ausnahmen, um Minirenten zu vermeiden. Alle Sozialversicherungsträger führen dies nach den jeweiligen nationalen Gesetzen durch. Das bedeutet, dass Sie wahrscheinlich von mehreren Ländern Rente erhalten werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Pension ABC des European Tracking Service (ETS) Project.
Der geltende Tarifvertrag bestimmt das Gehalt von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Zudem erlangen sie eine Betriebsrente bei einer staatlichen Zusatzversorgungskasse, zum Beispiel die VBL (Saarland: RZVK, für die Hansestadt Hamburg: ZDP). Weitere Informationen über die zusätzliche Altersversorgung (Betriebsrente) sind im Pension Compass des European Tracking Service (ETS) Project zu finden.
Normalerweise melden die beteiligten Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei der Pflichtversicherung VBLklassik an. Für wissenschaftliche Beschäftigte mit einem befristeten Vertrag, d.h. weniger als 5 Jahre, und mit dem die Wartezeit in der VBLklassik nicht erfüllt werden kann, bietet der Tarifvertrag für die Altersvorsorge eine alternative Möglichkeit. Diese wird in einem VBL- Erklärvideo erläutert: Wissenschaft.
In der Regel kann man sich die eigenen Rentenbeiträge nur erstatten lassen, wenn kein Rentenanspruch besteht. Die Erstattungsvoraussetzungen sind jedoch in der staatlichen und betrieblichen Altersversorgung unterschiedlich. Ob Sie für eine Beitragserstattung berechtigt sind oder nicht, kann unter anderem von diesen Faktoren abhängen:
- Staatsangehörigkeit (EU, EEA, andere Nationalität)
- Wohnsitz und
- die Bestimmungen des Systems.
Detailliertere Informationen über das deutsche Rentensystem und hinsichtlich der oben genannten Fragen der mobilen Forschenden finden Sie auf der Webseite von European Tracking Service (ETS) Project.
Weiterführende Informationen
Find your pension (FYP)
Auf diesem Portal können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im öffentlichen Sektor tätig sind, ihre Rentenansprüche in verschiedenen EU-Ländern nachverfolgen.
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Informationen über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder), der größten deutschen Zusatzversorgungskasse für Betriebsrenten im öffentlichen Dienst.
Ausland und Rente
Informationen zum Thema Ausland und Rente der Deutschen Rentenversicherung.
FAQ Rente
Zusammenfassung der am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema
Rente für Forschende
Informationen über den EU-weiten Sozialversicherungsschutz und die Übertragung von Rentenansprüchen.
RESAVER (Retirement Savings Vehicle for European Research Institutions)
RESAVER soll mobilen Forschenden ermöglichen, ihre betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel mit in ein anderes Land / eine andere Institution zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass RESAVER nicht in allen Ländern bzw. bei allen Arbeitgebern in Anspruch genommen werden kann.