Wie man mit dem deutschen Steuerdschungel zurechtkommt
Mit all seinen Feinheiten und bürokratischen Verpflichtungen können das deutsche Steuersystem und seine Steuererklärungen selbst für Einheimische eine Herausforderung sein. Die auf dieser Seite verlinkten Tools und Websites bieten Ihnen einen ersten Überblick und können Ihnen helfen, sich wohler zu fühlen und Stress so weit wie möglich zu vermeiden.
Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (§ 8 bzw. § 9 Abgabenordnung) sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes mit allen in Deutschland und im Ausland erzielten Einkünften der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht.
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 Abgabenordnung, AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) haben, sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) mit allen im In- und Ausland erzielten Einkünften in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Welteinkommensprinzip).
In Deutschland tätige ausländische Beschäftigte können – auch ohne dass ein Wohnsitz oder regelmäßiger Aufenthalt im Inland vorausgesetzt wird – nach §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 4 a) EStG einer beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen.
Um die Überschneidung der Steueransprüche verschiedener Staaten gegenüber individuellen Steuerpflichtigen zu vermeiden, bestehen einerseits unilaterale Steuerentlastungsregeln (§§ 34c, 34d EStG). Sie leiten sich aus dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ab, wonach es unter dem Aspekt der Belastungsgleichheit keinen Unterschied machen darf, ob Einkünfte allein im Inland erzielt und versteuert werden müssen, oder ein Auslandsbezug besteht.
Andererseits hat Deutschland mit den meisten Staaten (bilaterale) Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die regeln, welcher Staat auf die Besteuerung verzichtet, die ihm nach nationalem Recht zusteht. Die DBA begründen keine Steuerpflicht, sie weisen das Recht zur Besteuerung lediglich zu bzw. schränken es ein.
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Stipendiums verbringen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des deutschen Einkommenssteuergesetzes von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich Rücksprache mit Ihrem jeweiligen Stipendiengeber. Außerdem sollten Sie sich erkundigen, ob ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in ihrem Heimatland versteuert werden muss.
Details zur Steuerfreiheit von Stipendien in Deutschland.
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt im Rahmen eines Arbeitsvertrages in Deutschland verbringen, sind drei steuerliche Konstellationen denkbar:
- Haben Sie in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, sind Sie in Deutschland gemäß § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland Einkünfte aus dauerhafter oder vorübergehender nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 49 EStG erzielen. In Ihrer Person begründete Abzugsmöglichkeiten bestehen meist nicht, die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch ein mit ihrem Heimatland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ist aber möglich.
- Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mit dauerhafter nichtselbstständiger Tätigkeit im Inland können auch die Option des § 1 Abs. 3 EStG wählen und auf Antrag mit ihren inländischen Einkünften im Sinne von § 49 EStG als (fiktiv) unbeschränkt im Inland einkommensteuerpflichtig gelten – bei gleichzeitiger unbeschränkter Einkommensteuerpflicht im Ausland. Voraussetzung des Antrages ist, dass entweder 90 % aller Einkünfte der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegen oder die Einkünfte, die der ausländischen Besteuerung unterliegen nicht höher sind als der Grundfreibetrag, derzeit 11.604 EUR (Stand Januar 2024, § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) und die Höhe der im Ausland besteuerten Einkünfte durch Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
- Wählen Sie bei nichtselbstständiger Tätigkeit Ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, während Ihre Angehörigen im Heimatland verbleiben, sind Sie sowohl im Ausland als auch im Inland ganzjährig unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ein Ausgleich der bestehenden staatlichen Besteuerungsrechte findet durch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen statt. Im Fall einer inländischen Beschäftigung auf Basis eines inländischen Arbeitsvertrages wird es regelmäßig zu einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften (§§ 8, 9 Abgabenordnung) kommen. Beschäftigte können auch mehrere Wohnsitze haben.
Die für Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt als so genannte Lohnsteuer abgeführt.
Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort einzureichen. Unter Umständen kann man dadurch einen Teil der zuvor gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder online über Elster. In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung kostenpflichtig die Unterstützung einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins hinzuzuziehen.
Weiterführende Informationen
Doppelbesteuerungsabkommen
Texte der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen
Finanzämter
Suche nach örtlichen Finanzämtern
Elster
Elster (Akronym für Elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuerberater-Datenbank
Suche nach Steuerberaterinnen und Steuerberatern in Deutschland, Europa und weltweit u. a. nach Fachgebiet (z. B. "Einkommenssteuer") und nach Land, auf dessen Steuerrecht die Beraterin bzw. der Berater spezialisiert ist.
Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Informationen zu Lohnsteuerhilfevereinsberatungsstellen in Ihrer Nähe.
Ihr Europa
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