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Visum und Einreise

Beim Thema Einreise und Aufenthalt in Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz auf der einen und für Staatsangehörige von sogenannten Drittstaaten auf der anderen Seite.

  • Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt.

    Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis notwendig (§ 2 Abs. 5 FreizügG). Nach ihrer Einreise muss man (wie auch deutsche Staatsangehörige) innerhalb von drei Monaten seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der man lebt, anmelden. Die Meldepflicht ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und knüpft an den Bezug einer Wohnung oder eines Zimmers im Inland an. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz im Ausland beibehalten wird. Die Meldepflicht kann in Einzelfällen auch für kürzere Aufenthalte bestehen, weswegen eine vorherige Information auf den Internetseiten der Kommune, in der die Wohnung bezogen werden soll, zu empfehlen ist.

    Eine Ausnahme betrifft Familienangehörige von EU- und EWR-Staatsangehörigen, die selbst keine Unions-, EWR- oder schweizerische Staatsangehörige sind: sie bedürfen für die Einreise nach Deutschland eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt. Sie müssen dann nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde eine so genannte Aufenthaltskarte beantragen (§ 2 Abs. 4 S. 2 FreizügG).

    Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie können jedoch eine spezielle (rein deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen.

    Welche Ausländerbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem zukünftigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet.

  • Personen, die weder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates, eines EWR-Staates noch der Schweiz besitzen, sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumspflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tage benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat. Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier.

    Viele Drittstaatsangehörige, die länger als 90 Tage bleiben wollen, benötigen vor ihrer Einreise nach Deutschland ein entsprechendes Visum. Sollten Sie ein Schengen-Visum für einen längeren Aufenthalt beantragen, müssen Sie i.d.R. erneut ausreisen und das richtige Visum für Ihren vorgesehenen Aufenthalt beantragen. Daher ist es wichtig, vor Ihrer Reise nach Deutschland das richtige Visum zu beantragen!

     


    Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, finden Sie entsprechende Informationen bei uns auf der Seite unter Erwerbstätigkeit.

     

    Folgende Aufenthaltstitel werden unterschieden:

    Bitte beachten Sie, dass alle Auskünfte von EURAXESS Deutschland allgemeiner Natur sind und nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken können. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen.

Weiterführende Informationen zu Visa

EURAXESS-Handreichung Visabestimmungen

Eine Arbeitsgruppe des deutschen EURAXESS-Netzwerks hat zudem eine Handreichung zu den Visabestimmungen für internationale Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Forschende aus Drittstaaten erarbeitet (Stand: September 2024).

Übersicht der Hochschulrektorenkonferenz

Das Faltblatt der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bietet einen Überblick über die verschiedenen Aufenthaltstitel für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Nicht-EU-Staaten.

Weiterführende Informationen

BAMF

Informationen zu Aufenthaltstiteln und Beantragungsverfahren für Forschende aus Drittstaaten

Einreise und Aufenthalt

Informationen zu Visa und Bestimmungen für die Einreise nach Deutschland sowie die entsprechenden Antragsformulare

Immigrationsportal der EU

Informationen für Nicht-EU-Staatsangehörige, die zu einem Forschungsaufenthalt nach Deutschland kommen möchten