Skip to main content
Logo of EURAXESS
German
Germany

Kinderbetreuung, Schule und familienbezogene Fragen

Wenn Sie Ihre Familie während Ihres Aufenthalts in Deutschland nachholen möchten, finden Sie hier eine Erstorientierung für Ihre gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie in Deutschland.

  • Kindergarten, Kitas und Krippen

    Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, in denen oft auch eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich ist. An vielen Orten ist das Angebot an Plätzen jedoch sehr begrenzt, daher sollten Sie sich so früh wie möglich um einen Betreuungsplatz kümmern. Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden kann. Viele Kindergärten unterscheiden zwischen einer Halbtags- und Ganztagsbetreuung. Kindertagesstätten oder Ganztagskindergärten bieten eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen, in der Regel für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung.


    Eine große Zahl von Kindertageseinrichtungen bietet eine umfassende Basis für die frühkindliche Bildung in Deutschland. Zwei Drittel aller Kindertagesstätten in Deutschland werden von privaten Trägern (z.B. AWO) oder Einrichtungen der katholischen (Caritas) oder evangelischen (Diakonie) Kirche unterhalten. Die Mehrzahl der öffentlichen Einrichtungen befindet sich in kommunaler Trägerschaft. Da viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihren Mitarbeitern Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten, ist es ratsam, sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber zu erkundigen, ob er Kinderbetreuungsangebote bereithält.

    Wenn Sie sich nach regulären Kinderbetreuungseinrichtungen umsehen, ist die Situation in kleineren Städten und Großstädten sehr unterschiedlich. In kleineren Städten gibt es in der Regel keine große Auswahl an Plätzen. Im Gegensatz dazu sind Kindertagesstätten in Städten oft an der Kapazitätsgrenze, und es kann eine Herausforderung sein, einen freien Platz zu finden. In jedem Fall ist es ein wichtiger Schritt, frühzeitig mit der Suche zu beginnen und sich über die verschiedenen Erziehungsphilosophien zu informieren, um für Ihr Kind die richtige Betreuung zu finden. 

  • Für alle in Deutschland lebende Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Für alle Kinder beginnt der Schulbesuch mit der Grundschule (1. - 4. Schuljahr). Danach besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Schultypen: Hauptschule bis zur 9. oder 10. Klasse, die zum Hauptschulabschluss führt, die Realschule bis zur 10. Klasse mit dem mittleren Realschulabschluss und das Gymnasium, das bis zur 12. bzw. 13. Klasse geht und mit dem Abitur abschließt, welches Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist. Außerdem gibt es die Gesamtschule, in der alle drei Schultypen vereint sind und wo die Schülerinnen und Schüler nach Leistungsstufen eingeteilt werden.


    Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privatschulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es nur wenige. Das jeweilige Schulamt informiert über die lokale Schulsituation. Bei Grundschulen sind viele Städte in Schulbezirken aufgeteilt. Bei weiterführenden Schulen erfolgt die Wahl der Schule in der Regel nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen August und September. In deutschen Schulen findet der Unterricht fast ausschließlich vormittags statt.

    Gegenwärtig findet jedoch in vielen Bundesländern ein Auf- und Ausbau von Schulen in Ganztagsform statt. Dabei gibt es verschiedene Modelle von Ganztagsangeboten und unterschiedliche Schwerpunkte. Einige verpflichten zum ganztägigen Besuch der Schule, während in sogenannten Offenen Ganztagsschulen Angebote am Nachmittag auf freiwilliger Basis besucht werden können. Ganztagsschulen bieten an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen an. Für Ganztagsangebote werden von den Eltern Beiträge erhoben, die abhängig vom Einkommen sind. Das Mittagessen wird meist extra berechnet.


    Schulwesen

    Informationen rund um die Schule (Ferienkalender, Interkulturelle Bildung, Lehrpläne, Profile / Programme, Schüleraustausch / Schulfahrten, Sprachförderung, Unterricht).

Beihilfen für Familien

Deutschland bietet finanzielle Unterstützung für Familien, auch in vielen Situationen, wenn diese aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Hier finden Sie eine Einführung in die Arten der Unterstützung für Ihre Familie.

  • Für den Anspruch auf Kindergeld sind drei verschiedene Ausgangssituationen zu beachten: In Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer können für ihre Familie die staatliche Förderung durch Kindergeld gemäß § 62 Abs. 2 EStG grundsätzlich nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihnen zuvor eine Niederlassungserlaubnis oder ein sonstiger Aufenthaltstitel bewilligt worden ist. Etwas anderes gilt für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige. Hier genügt es bereits, wenn der eigene gewöhnliche Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird oder die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland ausgelöst wird, damit ein Kindergeldanspruch entsteht. Für Angehörige gleichgestellter Staaten (Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei), kann sich auch dann ein Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld ergeben, wenn sie in Deutschland einer arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung nachgehen oder Arbeitslosen-/Krankengeld in Deutschland erhalten.


    In keinem Falle löst eine so genannte Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland den Anspruch auf Kindergeld aus, insofern kommt es nicht auf die Existenz eines Aufenthaltstitels an. Kindergeld wird maximal bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, alternativ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise im Studium befindet.

    Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes liegt bei 250 Euro pro Kind (Stand: Januar 2023).


    Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familienkasse eingereicht werden.

    Kindergeld

    Übersicht über die wichtigsten Regelungen zum Kindergeld

  • Elterngeld

    Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 65 - 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.


    Seit dem 01.01.2015 kann das Elterngeld in dieser Form als so genanntes "Basiselterngeld" von Müttern und Vätern für eine Dauer von längstens 14 Monaten bezogen werden. Dabei können die Eltern des Kindes den Zeitraum des Bezugs untereinander frei aufteilen. Ein Elternteil kann für höchstens zwölf Monate Elterngeld beanspruchen. Die Bezugsdauer erhöht sich um zwei weitere Monate, wenn sich der andere Elternteil gleichfalls an der Betreuung des Kindes für mindestens zwei Monate beteiligt. Alleinerziehenden Elternteilen stehen die vollen 14 Monate der Bezugsdauer allein zu.

Weiterführende Informationen

Elterngeldrechner

Der Elterngeldrechner ermittelt Ihren persönlichen Anspruch auf Elterngeld.