Wenn Sie Ihre Familie während Ihres Aufenthalts in Deutschland nachholen möchten, finden Sie hier eine Erstorientierung für Ihre gemeinsame Zeit mit Ihrer Familie in Deutschland.
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Kindergarten, Kitas und Krippen
Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, in denen oft auch eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich ist. An vielen Orten ist das Angebot an Plätzen jedoch sehr begrenzt, daher sollten Sie sich so früh wie möglich um einen Betreuungsplatz kümmern. Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden kann. Viele Kindergärten unterscheiden zwischen einer Halbtags- und Ganztagsbetreuung. Kindertagesstätten oder Ganztagskindergärten bieten eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen, in der Regel für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung.
Eine große Zahl von Kindertageseinrichtungen bietet eine umfassende Basis für die frühkindliche Bildung in Deutschland. Zwei Drittel aller Kindertagesstätten in Deutschland werden von privaten Trägern (z.B. AWO) oder Einrichtungen der katholischen (Caritas) oder evangelischen (Diakonie) Kirche unterhalten. Die Mehrzahl der öffentlichen Einrichtungen befindet sich in kommunaler Trägerschaft. Da viele Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihren Mitarbeitern Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten, ist es ratsam, sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber zu erkundigen, ob er Kinderbetreuungsangebote bereithält.
Wenn Sie sich nach regulären Kinderbetreuungseinrichtungen umsehen, ist die Situation in kleineren Städten und Großstädten sehr unterschiedlich. In kleineren Städten gibt es in der Regel keine große Auswahl an Plätzen. Im Gegensatz dazu sind Kindertagesstätten in Städten oft an der Kapazitätsgrenze, und es kann eine Herausforderung sein, einen freien Platz zu finden. In jedem Fall ist es ein wichtiger Schritt, frühzeitig mit der Suche zu beginnen und sich über die verschiedenen Erziehungsphilosophien zu informieren, um für Ihr Kind die richtige Betreuung zu finden.
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Für alle in Deutschland lebende Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Für alle Kinder beginnt der Schulbesuch mit der Grundschule (1. - 4. Schuljahr). Danach besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Schultypen: Hauptschule bis zur 9. oder 10. Klasse, die zum Hauptschulabschluss führt, die Realschule bis zur 10. Klasse mit dem mittleren Realschulabschluss und das Gymnasium, das bis zur 12. bzw. 13. Klasse geht und mit dem Abitur abschließt, welches Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist. Außerdem gibt es die Gesamtschule, in der alle drei Schultypen vereint sind und wo die Schülerinnen und Schüler nach Leistungsstufen eingeteilt werden.
Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos. Privatschulen oder internationale Schulen, für die man Schulgeld bezahlen muss, gibt es nur wenige. Das jeweilige Schulamt informiert über die lokale Schulsituation. Bei Grundschulen sind viele Städte in Schulbezirken aufgeteilt. Bei weiterführenden Schulen erfolgt die Wahl der Schule in der Regel nach einem persönlichen Besuch und Gesprächen mit der Schulleitung. Das Schuljahr beginnt nach den Sommerferien je nach Bundesland zwischen August und September. In deutschen Schulen findet der Unterricht fast ausschließlich vormittags statt.
Gegenwärtig findet jedoch in vielen Bundesländern ein Auf- und Ausbau von Schulen in Ganztagsform statt. Dabei gibt es verschiedene Modelle von Ganztagsangeboten und unterschiedliche Schwerpunkte. Einige verpflichten zum ganztägigen Besuch der Schule, während in sogenannten Offenen Ganztagsschulen Angebote am Nachmittag auf freiwilliger Basis besucht werden können. Ganztagsschulen bieten an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen an. Für Ganztagsangebote werden von den Eltern Beiträge erhoben, die abhängig vom Einkommen sind. Das Mittagessen wird meist extra berechnet.
Schulwesen
Informationen rund um die Schule (Ferienkalender, Interkulturelle Bildung, Lehrpläne, Profile / Programme, Schüleraustausch / Schulfahrten, Sprachförderung, Unterricht).
Informationsportal zum deutschen Bildungswesen
Ein vom Bund und den sechzehn Ländern in der Bundesrepublik Deutschland getragenes Informationsportal zum deutschen föderalen Bildungswesen.
Internationale Schulen in Deutschland
Informationen zu Deutschlands Schulsystem und Tipps zur Wahl einer passenden Schule für Ihre Kinder.
Beihilfen für Familien
Deutschland bietet finanzielle Unterstützung für Familien, auch in vielen Situationen, wenn diese aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Hier finden Sie eine Einführung in die Arten der Unterstützung für Ihre Familie.
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Für den Anspruch auf Kindergeld sind drei verschiedene Ausgangssituationen zu beachten: In Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer können für ihre Familie die staatliche Förderung durch Kindergeld gemäß § 62 Abs. 2 EStG grundsätzlich nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihnen zuvor eine Niederlassungserlaubnis oder ein sonstiger Aufenthaltstitel bewilligt worden ist. Etwas anderes gilt für EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige. Hier genügt es bereits, wenn der eigene gewöhnliche Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird oder die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland ausgelöst wird, damit ein Kindergeldanspruch entsteht. Für Angehörige gleichgestellter Staaten (Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei), kann sich auch dann ein Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld ergeben, wenn sie in Deutschland einer arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung nachgehen oder Arbeitslosen-/Krankengeld in Deutschland erhalten.
In keinem Falle löst eine so genannte Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland den Anspruch auf Kindergeld aus, insofern kommt es nicht auf die Existenz eines Aufenthaltstitels an. Kindergeld wird maximal bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, alternativ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise im Studium befindet.
Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes liegt bei 250 Euro pro Kind (Stand: Januar 2023).
Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familienkasse eingereicht werden.
Kindergeld
Übersicht über die wichtigsten Regelungen zum Kindergeld
Antrag auf Kindergeld
Antragsformulare in Deutsch, Englisch, Französisch und weiteren Sprachen
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können Kindergeld unabhängig davon erhalten, ob sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Das Gleiche gilt für Staatsangehörige Serbiens und Montenegros, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Tunesiens und der Türkei auf Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmende arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder beispielsweise Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld beziehen.
Werkvertragsarbeitnehmende und Beschäftigte, die von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsandt worden sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken besitzen.
Dauerhaft in Deutschland wohnende Ausländerinnen und Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu bestimmten Zwecken besitzen - hierzu zählen auch die bis Ende 2004 erteilten Aufenthaltsberechtigungen und unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse. Auch Ausländerinnen und Ausländer mit bestimmten befristeten Aufenthaltstitel in Deutschland können ein Anspruch auf Kindergeld haben.
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Elterngeld
Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 65 - 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
Seit dem 01.01.2015 kann das Elterngeld in dieser Form als so genanntes "Basiselterngeld" von Müttern und Vätern für eine Dauer von längstens 14 Monaten bezogen werden. Dabei können die Eltern des Kindes den Zeitraum des Bezugs untereinander frei aufteilen. Ein Elternteil kann für höchstens zwölf Monate Elterngeld beanspruchen. Die Bezugsdauer erhöht sich um zwei weitere Monate, wenn sich der andere Elternteil gleichfalls an der Betreuung des Kindes für mindestens zwei Monate beteiligt. Alleinerziehenden Elternteilen stehen die vollen 14 Monate der Bezugsdauer allein zu.
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Elterngeld auch im Fall von Auslandstätigkeiten gezahlt werden.
Das Elterngeld muss schriftlich bei den jeweils zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz haben in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen.
Andere Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen.
Derzeit gibt es drei verschiedene Formen des Elterngeldes für Anspruchsberechtigte: das Basiselterngeld, das Elterngeld PLUS und die Partnerschaftsbonusmonate.
Das Basiselterngeld kann für maximal 14 Monate in Anspruch genommen werden.
Mit der gesonderten Leistung "Elterngeld PLUS" können Eltern länger als 14 Monate 50 % des Elterngeldes erhalten, wenn sie weiterhin die Grundvoraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllen. Eltern können das "Elterngeld PLUS" unabhängig davon beantragen, ob sie über ein zusätzliches Einkommen verfügen. Das "Elterngeld PLUS" kann für insgesamt höchstens 24 Monate in Anspruch genommen werden.
Anspruchsberechtigte Eltern können frei zwischen den beiden Varianten wählen; die zuständigen Behörden können auch über Kombinationsformen beraten, die den Bedürfnissen der Eltern im Einzelfall entsprechen.
Die dritte Form des Elterngeldes, die so genannten "Partnerschaftsbonusmonate", kann nur in Anspruch genommen werden, wenn beide Elternteile über einen Zeitraum von vier Monaten gleichzeitig maximal 25 bis 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Die "Partnerschaftsbonusmonate" können den Anspruch auf Elterngeld auf 28 Monate verlängern.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich vor der Antragstellung bei den zuständigen Behörden beraten zu lassen, welche Form des Elterngeldes für Ihre persönliche Situation am besten geeignet ist. Angesichts der umfangreichen Gesetzesänderungen können die vorstehenden Informationen keinesfalls eine qualifizierte Rechtsberatung ersetzen.
Weiterführende Informationen
Elterngeldstellen
Alle Elterngeldstellen nach Bundesländern sortiert
Elterngeldrechner
Der Elterngeldrechner ermittelt Ihren persönlichen Anspruch auf Elterngeld.
Allgemeine Informationen zum Thema Elterngeld
Hier finden Sie neben ausgewählten Publikationen zum Thema Elterngeld auch aktuelle Änderungen sowie allgemeine Informationen.